Der nächtliche Lärm in der Schweiz ist streng geregelt und sanktioniert: denn die Nachtruhe stellt eine Säule der Lebensqualität dar:
- Auch wenn es keine präzisen Regeln gibt, um zu bestimmen, was nächtlicher Lärm ist, kann er dennoch anhand der Intensität des Geräusches, seiner Dauer sowie seines vermeidbaren Charakters definiert werden.
- Die Zeiten der nächtlichen Ruhe erstrecken sich von 22 Uhr bis 6 Uhr: während dieses Zeitraums kann jeder übermässige Lärm als Ruhestörung betrachtet werden.
- Sind Sie Opfer von Lärmbelästigungen? Bevorzugen Sie zunächst eine einvernehmliche Vorgehensweise, bevor Sie die Behörden einschalten.
Nächtlicher Lärm in der Schweiz: worin besteht er?
Der nächtliche Lärm ist definiert als jede übermässige Lärmbelästigung, die die öffentliche Ruhe und den Schlaf der Nachbarn während der Nachtzeit stört.
Was ist die Nachtruhe in der Schweiz?
Die Nachtruhe ist eine Zeitspanne, während der jede übermässige Lärmbelästigung verboten ist. Intensität des Geräusches, Dauer, Wiederholung und vermeidbarer Charakter …
Der Begriff der Ruhestörung wird nach mehreren Kriterien beurteilt, auch wenn es keine klaren Regeln gibt, die genau bestimmen, was eine Lärmbelästigung ist.
Folglich kann ein Geräusch, das einen vernünftigen Nachbarn objektiv stört, als Ruhestörung gelten, auch wenn es keinen bestimmten Dezibelgrenzwert überschreitet.
Die einzuhaltenden Zeiten
In der Schweiz erstrecken sich die Zeiten der nächtlichen Ruhe von 22 bis 6 Uhr, ja sogar von 22 bis 7 Uhr in bestimmten Wohnzonen. Dennoch kann jeder Kanton Nuancen vorsehen!
Lärm nach 22 Uhr ist daher grundsätzlich verboten, selbst wenn er aus alltäglichen Aktivitäten stammt (Staubsauger, Musik, schwere Bewegungen).
Wie steht es um den Lärm während des Tages?
Entgegen dem, was man denken könnte, sind übermässige Geräusche auch tagsüber verboten. Somit können Gemeinden auch den Lärm am Tage sanktionieren, wenn er eine erhebliche Störung verursacht.
Laute Haushaltsgeräte, Feiern oder wiederholtes Schreien können in der Schweiz als Lärmbelästigungen betrachtet werden, besonders wenn sie ohne Rücksicht auf die Nachbarschaft auftreten. Die für Ruhe reservierten Zeiten um die Mittagszeit (12 Uhr bis 14 Uhr) bleiben ebenfalls verbreitet.
Welche Lärmquellen sind während der Nacht verboten?
Das Schweizer Recht unterscheidet Lärm aus der Nachbarschaft, Lärm durch Arbeiten, durch Tiere oder auch durch Fahrzeuge.
Lärm aus der Nachbarschaft
Schweizer Wohngebäude verfügen in der Regel über eine dem Mietvertrag beigefügte Hausordnung, die auf Artikel 257f des Obligationenrechts basiert und dem Mieter auferlegt, Rücksicht auf seine Nachbarn zu nehmen. Diese Regeln verbieten:
- laute Musik nach 22.00 Uhr;
- Schreie, laute Stimmen sowie zu lebhafte Zusammenkünfte;
- die nächtliche Nutzung lauter Haushaltsgeräte.
Lärm durch Arbeiten und Baustellen
Laute Bauarbeiten sind sehr streng geregelt, da die Gemeinden genaue Zeiten zwischen 07.00 und 12.00 Uhr sowie zwischen 13.00 und 19.00 Uhr festlegen. Somit dürfen Arbeiten niemals nachts stattfinden, ausser im absoluten Notfall.
Lärm durch Haustiere
In der Schweiz werden wiederholtes Bellen oder tierische Geräusche ebenfalls als Störung der nächtlichen Ruhe betrachtet. Tatsächlich können anhaltende Bellgeräusche, insbesondere während der Nacht, eine Verwarnung oder eine Busse rechtfertigen.
Lärm durch Verkehr und Fahrzeuge
Modifizierte Fahrzeuge, laute Beschleunigungen, missbräuchliche Hupen oder Motorradansammlungen unterliegen ebenfalls dem gesetzlichen Rahmen. Das Schweizer Strafgesetzbuch sieht Sanktionen für absichtlich lautes Fahren vor, insbesondere zwischen 22.00 und 06.00 Uhr.
Welche Folgen und Sanktionen gibt es bei nächtlichem Lärm?
Das Schweizer System bevorzugt die Verwarnung, aber die Sanktionen können bei Wiederholung rasch schwerer werden.
Die drohenden Bussen und Ordnungsstrafen
Die Sanktionen für nächtlichen Lärm erfolgen in Form einer Ordnungsbusse. Es gibt keinen einheitlichen Bundesbetrag, da sie durch kantonale oder kommunale Polizeiverordnungen festgelegt werden.
Für geringfügige Fälle und eine erste Übertretung liegt die Busse im Allgemeinen zwischen 100 CHF und 300 CHF, wie man in mehreren Kantonen sieht.
Jedoch wird im Falle einer Wiederholung, einer besonders schweren Störung oder einer Weigerung zu gehorchen der Fall an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Ein Strafverfahren kann dann eröffnet werden, das zu einer Geldstrafe (Tagessätzen) führen kann, deren Betrag mehrere tausend Schweizer Franken erreichen kann.
Die Rolle der Polizei
Sobald die Polizei vor Ort ist, beurteilt sie die Objektivität der Lärmbelästigung und stellt sicher, dass sie gegen die Ruhezeiten verstösst.
Wenn der Verstoss klar ist, kann die Polizei sofort eine vom Kanton festgelegte Ordnungsbusse ausstellen. In Fällen von Wiederholung oder Verweigerung wird ein Anzeigebericht erstellt und an die Staatsanwaltschaft (oder an die Gemeinde) weitergeleitet, wodurch ein mögliches Strafverfahren wegen Störung der öffentlichen Ordnung eingeleitet wird.
Auswirkungen im Mietrecht
Art. 257f OR verpflichtet den Mieter, seine Nachbarn nicht zu stören. Wenn er weiterhin die Ruhe beeinträchtigt, kann der Vermieter eine formelle Verwarnung aussprechen.
Bei neuen Störungen ist eine Kündigung des Mietverhältnisses laut Rechtsprechung zulässig, selbst wenn der Mieter seine Miete regelmässig bezahlt.
Was tun bei übermässigen Lärmbelästigungen?
Ob Sie mit einem lauten Nachbarn konfrontiert sind oder man Ihnen einen übermässigen Lärm vorwirft, mehrere Schritte ermöglichen es, die Ruhe im Einklang mit der Schweizer Nachtruhe wiederherzustellen.
Sie sind Opfer von Lärmbelästigungen
Das Schweizer Recht bevorzugt eine gütliche Lösung, solange dies möglich bleibt:
- Ein höfliches Gespräch führen: Ein Nachbar merkt nicht immer, dass der Lärm die Grenze des Zumutbaren überschreitet. Ein ruhiges Gespräch, in dem jeder sich frei äussern kann, reicht oft, um das Problem zu lösen.
- Die Verwaltung oder den Vermieter informieren: Wenn die Störungen trotz erster Annäherung anhalten, kontaktieren Sie Ihre Verwaltung oder Ihren Vermieter, um ihn zu informieren und ihn zu bitten, den lauten Nachbarn zu ermahnen.
- Ein vollständiges Dossier vorbereiten: Einige Gemeinden verlangen vom Opfer, ein Lärmprotokoll zu führen. Dort werden Datum, Uhrzeit, Art des Lärms (laute Musik, Schreie, Bellen, Haushaltsgeräte) sowie die bereits unternommenen Schritte aufgeführt.
- Eine Anzeige wegen nächtlichen Lärms einreichen: Wenn die Störungen wiederholt auftreten und der Dialog gescheitert ist, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als die Polizei zu kontaktieren.
Sie sind der Verursacher des Lärms
Wenn man Lärm erzeugt, ist es möglich, die meisten Konflikte durch einfache Reflexe zu vermeiden. So bleiben Sie in guten Beziehungen zu Ihren Nachbarn:
- Passen Sie Ihre lauten Aktivitäten am Abend an: laute Musik, Staubsauger oder Heimwerken sollten ab 21.00 Uhr eingeschränkt werden, damit ab 22.00 Uhr Ruhe herrscht, eine Zeit, die oft als gesetzliche Ruhezeit gilt.
- Informieren Sie im Falle einer Feier oder besonderen Zusammenkunft: Ein Zettel im Aufzug oder eine Nachricht an die Nachbarn reicht im Allgemeinen aus, um einen Konflikt zu verhindern.
- Vermeiden Sie Möbelverschiebungen und Stösse auf den Boden: Körperschall überträgt Vibrationen, die nachts schwer zu ertragen sind. Die Verwendung von Schutzgleitern, das Verschieben von Möbeln am Tag oder vorsichtiges Handeln trägt zur Reduzierung der Geräuschintensität bei.
- Kümmern Sie sich um Ihre Haustiere: Im Falle von Lärm (z. B. Bellen) empfiehlt es sich, die Auslöser bei Ihrem Tier zu identifizieren (Langeweile, Einsamkeit, Geräusche im Flur, Angst), die die Ruhestörung verursachen. Wenn das Problem anhält, ziehen Sie die Hilfe eines Hundetrainers oder eines Verhaltensspezialisten in Betracht.
- Respektieren Sie die Hausordnung: Diese ergänzt die gesetzlichen Bestimmungen und kann strengere Regeln vorsehen.
Vorbeugendes Handeln schützt nicht nur vor einer Sanktion: Es stärkt auch das Vertrauen zu den Nachbarn und sorgt für eine angenehme Lebensatmosphäre für alle!
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