Die Haushaltsversicherung ist eine Garantie, die den gesamten Hausrat (Möbel, Kleidung, elektronische Geräte) sowie alle anderen persönlichen Gegenstände schützt:
- Auf Bundesebene ist die Inventarversicherung nicht obligatorisch, jedoch verlangen einige Kantone den Abschluss einer Versicherung gegen Feuer und Naturereignisse.
- Obwohl sie häufig mit der privaten Haftpflichtversicherung (Privathaftpflicht) in Verbindung gebracht wird, unterscheidet sich die Haushaltsversicherung von dieser und erweist sich als ergänzend.
- Um Ihren Vertrag richtig zu wählen, ist es ratsam, zunächst den Wert der zu versichernden Güter zu schätzen, damit es weder zu einer Überversicherung noch zu einer Unterversicherung kommt.
Haushaltsinventarversicherung: obligatorisch oder nicht?
Auf Bundesebene ist die Haushaltsversicherung (oder Hausratversicherung) gesetzlich nicht vorgeschrieben. Somit steht es jedem Haushalt frei, sich zum Schutz seines beweglichen Eigentums zu versichern oder darauf zu verzichten.
Dennoch empfehlen wir Ihnen dringend, auch ohne nationale gesetzliche Verpflichtung eine Versicherung für Ihre persönlichen Gegenstände abzuschliessen, da die finanziellen Risiken im Schadensfall erheblich sein können. Ein Brand, eine Überschwemmung, ein Diebstahl oder ein Wasserschaden können nämlich zu erheblichen Sachverlusten führen.
Ohne Versicherung muss der Ersatz vollständig aus Ihrem persönlichen Budget finanziert werden, was bei einem durchschnittlichen Hausrat schnell mehrere zehntausend Franken betragen kann.
In welchen Kantonen ist eine Haushaltsversicherung vorgeschrieben?
Zwar schreibt das Bundesrecht den Abschluss einer Inventarversicherung nicht vor, wohl aber einige Kantone. Dies gilt für bestimmte welsche und deutschsprachige Kantone, die eine Feuer- und Elementarschadenversicherung vorschreiben, welche durch eine kantonale Gebäudeversicherung (KGV/ECA) verwaltet wird.
Diese Pflicht betrifft in erster Linie Gebäude, kann sich jedoch je nach kantonalem Recht auch auf den Hausrat erstrecken. Nachfolgend die Kantone, in denen der Abschluss einer Feuer- und Elementarschadenversicherung (FES) obligatorisch ist:
Waadt (VD)
Der Kanton Waadt schreibt für den Hausrat eine Feuer- und Elementarschadenversicherung vor. Die Verwaltung erfolgt durch die ECA. Diese Deckung schützt Ihre Güter im Falle von Brand, Blitzschlag, Sturm oder Überschwemmung.
Sie umfasst jedoch nicht systematisch Diebstahl, interne Wasserschäden oder zufällige Beschädigungen. Viele Privatpersonen ergänzen ihren Schutz daher durch eine private Haushaltsversicherung.
Freiburg (FR)
Die Feuer- und Elementarschadenversicherung ist obligatorisch, jedoch besteht freie Wahl des Versicherers. Sie können somit jede private Versicherungsgesellschaft wählen, sofern die Deckung den kantonalen Anforderungen entspricht.
Wie im Kanton Waadt ersetzt diese Pflicht keine vollständige Haushaltsversicherung, da bestimmte häufige Schäden, insbesondere Diebstahl, nicht gedeckt sind.
Jura (JU)
Der Kanton Jura wendet ein ähnliches Modell wie Freiburg an: eine Pflicht zur Feuer- und Elementarschadenversicherung bei freier Wahl des Versicherers.
Die Verpflichtung bezieht sich hauptsächlich auf Großrisiken, was bedeutet, dass Haushalte zusätzliche Deckungen abschließen müssen, wenn sie einen umfassenden Schutz wünschen.
Nidwalden (NW)
Auch der Kanton Nidwalden schreibt eine Feuer- und Elementarschadenversicherung über seine kantonale Versicherungseinrichtung vor.
Die Nidwaldner ECA deckt Schäden durch Feuer und Naturereignisse ab, jedoch keine alltäglichen Schadensfälle wie Diebstahl oder Wasserschäden aus internen Leitungen.
Gut zu wissen: Diese kantonalen Verpflichtungen ersetzen keine vollständige Haushaltsversicherung. Sie decken ausschließlich Grossrisiken ab und lassen daher erheblichen Spielraum für zusätzliche Garantien (Diebstahl, interne Wasserschäden, Bruchschäden usw.).
Haushaltsversicherung vs. Privathaftpflichtversicherung: was ist der Unterschied?
Obwohl sie häufig gemeinsam abgeschlossen werden, decken diese beiden Versicherungsarten unterschiedliche Bedürfnisse im Alltag von Mietern und Eigentümern ab.
Die Haushaltsinventarversicherung
Die Haushaltsversicherung schützt Ihre persönlichen Gegenstände, insbesondere:
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Möbel
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Kleidung
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elektronische Geräte
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Musikinstrumente
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Wertgegenstände
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usw.
Sie greift bei Brand, Diebstahl, Naturereignissen, Wasserschäden oder je nach Option, bei Bruchschäden.
Jede Person mit einem bedeutenden Umfang an Besitz ist gut beraten, sich zu versichern, da die Ersatzkosten schnell die Höhe der jährlichen Prämien übersteigen können.
Die private Haftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie Dritten zufügen, sei es an Personen oder an Sachen. Sie ist besonders für Mieter wichtig, da sie Schäden an der Mietsache übernimmt (zerkratztes Kochfeld, beschädigter Parkettboden usw.).
Auch wenn sie freiwillig ist, verlangen viele Vermieter den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung bereits vor Unterzeichnung des Mietvertrags. Achtung: Die Privathaftpflichtversicherung schützt nicht Ihre persönlichen Gegenstände. Sie ergänzt daher die Haushaltsversicherung, ersetzt sie jedoch nicht.
Wie wählt man die richtige Haushaltsversicherung?
Die Versicherungssumme festlegen
Zunächst muss Ihr Hausrat zwingend zum Neuwert und nicht zum Zeitwert (aktueller Wert unter Berücksichtigung der Abnutzung) versichert werden.
Ist Ihre Versicherungssumme (z. B. CHF 50’000) geringer als der tatsächliche Wert Ihres Hausrats (z. B. CHF 100’000), liegt eine Unterversicherung vor. In diesem Fall wendet der Versicherer selbst bei einem Teilschaden (z. B. Schaden von CHF 10’000) die Proportionalitätsregel an und ersetzt nur 50% des Schadens.
Nehmen Sie sich daher Zeit, den Gesamtwert Ihres Besitzes zu schätzen vom Möbelstück bis zu den Küchenutensilien und überprüfen Sie diesen Betrag alle 3 bis 5 Jahre oder nach größeren Anschaffungen.
Zusatzdeckungen bewerten
Mehrere Optionen können den Basisschutz ergänzen:
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Einfacher Diebstahl ausserhalb der Wohnung: sehr nützlich im urbanen Umfeld, insbesondere für Fahrräder, Taschen oder Laptops.
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Hausrat-Kasko / Elektronikversicherung: deckt zufällige Beschädigungen, die bei Smartphones, Tablets oder Fernsehern häufig vorkommen.
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Rechtsschutzversicherung: bietet Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten, z.. B. mit einem Handwerker oder Händler.
Diese Erweiterungen ermöglichen eine Anpassung der Police an Ihren Lebensstil, insbesondere wenn Sie teure Ausrüstung besitzen oder häufig reisen.
Versicherungsangebote vergleichen
Um den richtigen Versicherungsvertrag zu wählen, empfehlen wir, folgende Kriterien zu prüfen:
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Selbstbehalt: Ein hoher Selbstbehalt (z. B. CHF 1’000) senkt die Prämie, ist jedoch bei kleinen Schäden teurer. Ein niedriger Selbstbehalt (z. B. CHF 200) erhöht die Prämie, bietet jedoch besseren Schutz bei kleineren Vorfällen.
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Ausschlüsse und Leistungsgrenzen: Prüfen Sie die Entschädigungsgrenzen für bestimmte Wertgegenstände (Schmuck, Bargeld, Kunstwerke), da diese oft begrenzt sind, selbst wenn die Gesamtversicherungssumme hoch ist.
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Deckung nach Wohnort: Versicherer bewerten städtische Postleitzahlen (höheres Diebstahlrisiko) als teurer als ländliche Gebiete.
Selbstverständlich können Sie einen Online-Vergleichsrechner nutzen, kontaktieren Sie jedoch immer den Versicherer, um die genauen Garantien zu bestätigen (insbesondere die Neuwertdeckung für Mieter), bevor Sie unterschreiben.